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PensioRisk GmbH bietet ein webbasiertes Risikomanagement-Tool an und bald auch ein IKS-Tool

  • Autorenbild: PensioRisk
    PensioRisk
  • 6. Aug. 2023
  • 2 Min. Lesezeit

Unsere Mission ist, dass Sie sich auf den Inhalt der Risiken und deren internen Kontrollen konzentrieren können und nicht auf die administrative Bewirtschaftung. Für das gibt es die PensioRisk-Lösung, die Sie aktiv unterstützt.


Auszug aus der OAK-Weisung 01/2021

4.3 Anforderungen an die interne Kontrolle Die Grösse und Komplexität der vom Geltungsbereich erfassten Vorsorgeeinrichtungen und der wettbewerbsbedingte Zielkonflikt zwischen Wachstum und finanzieller Stabilität haben zur Folge, dass die Anforderungen an die interne Kontrolle erhöht sind. Mittels interner Kontrolle muss für diese Vorsorgeeinrichtungen deshalb u.a. sichergestellt werden, dass die Erfüllung der Aufgaben der finanziellen Führung nicht nur auf Ebene der Vorsorgeeinrichtung, sondern auch auf Ebene der risikotragenden Solidargemeinschaften und Vorsorgewerke kontrolliert und überwacht wird. Zudem muss mittels interner Kontrolle auf allen Ebenen sichergestellt werden, dass

1. alle Entscheidungsträger ausreichend über die mit ihren Entscheidungen im Zusammenhang stehenden Risiken und die daraus resultierenden möglichen Folgen informiert werden;

2. für alle Entscheidungsträger die Interessenskonflikte (Art. 51b BVG) identifiziert und offengelegt werden und dass Massnahmen getroffen werden, um diese zu verhindern;

3. für alle Entscheidungsträger die Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden (Art. 51c BVG) identifiziert und offengelegt werden und dass diese zu marktüblichen Bedingungen erfolgen;

4. ausschliesslich Vorsorgepläne zur Anwendung kommen, für die Bestätigungen6 des Experten für berufliche Vorsorge nach Art. 52e BVG vorliegen;

5. ausschliesslich Anlagestrategien zur Anwendung kommen, für die es eine reglementarische Grundlage gibt. Das oberste Organ muss zudem sicherstellen, dass die Anforderungen an die interne Kontrolle nicht nur durch die Vorsorgeeinrichtung, deren Solidargemeinschaften und Vorsorgewerke, sondern auch durch Dritte, welche wesentliche Dienstleistungen für die Vorsorgeeinrichtung, Solidargemeinschaften oder Vorsorgewerke erbringen, erfüllt werden. Zu den wesentlichen Dienstleistungen von Dritten gehören insbesondere die Geschäftsführung, die Vermögensverwaltung, die Finanzbuchhaltung und die technische Buchhaltung.

Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns, Ihnen die PensioRisk-Lösungen bei einer Live-Demo vorzustellen, damit Ihnen die obigen Anforderungen kein Kopfzerbrechen verursachen. Ihr PensioRisk-Team

 
 
 

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